Unmittelbar vor der zweiten Verhandlungsrunde zum Entgelt für die rund 30.000 Beschäftigten der vier Unikliniken Freiburg, Heidelberg, Ulm und Tübingen ruft ver.di am kommenden Montag an allen vier Standorten zu einem ersten Warnstreik auf. Vor Ort wurden jeweils Notdienstvereinbarungen abgeschlossen, um eine sichere Versorgung der Patient:innen zu gewährleisten. Am Dienstag, 4. Juni, werden die Entgeltverhandlungen fortgesetzt. Zum Thema Entlastung fanden inzwischen vier Runden und zu Ausbildungsqualität zwei Runden statt. Weiteres wichtiges Verhandlungsthema ist die lebensphasenorientierte Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind für diese größte Tarifrunde seit 2005, als der eigenständige Tarifvertrag für die vier Landeskliniken erstmals vereinbart wurde, 14 Verhandlungstermine angesetzt. Ein Angebot der Arbeitgeber gibt es bisher nicht.
Jakob Becker, ver.di Verhandlungsführer: „Die Arbeitgeber sahen sich bisher nicht in der Lage, auch nur zu einem Punkt unseres Zukunftspaketes ein konkretes Angebot vorzulegen. Wir wollen eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreichen. So könnten neue Kolleg:innen für die Unikliniken gewonnen und die dringend notwendige Entlastung erreicht werden. Eigene Ideen, wie sie dem gravierenden Fachkräftemangel begegnen wollen, hatten die Arbeitgeber bisher keine im Gepäck. Nach insgesamt sieben Verhandlungstagen ist klar: Unsere guten Argumente werden diese Arbeitgeber nicht überzeugen. Dann müssen wir sie auf andere Weise in Bewegung bringen.“
Auf der Grundlage einer Befragung, an der gut 4.000 Beschäftigte teilgenommen hatten, hat die ver.di-Tarifkommission am 17. April folgende Forderungen für die Tarifverhandlungen beschlossen:
Für die vier baden-württembergischen Uniklinika in Ulm, Tübingen, Heidelberg und Freiburg gilt ein eigener, mit dem Arbeitgeberverband Uniklinika abgeschlossener Tarifvertrag, von dem rund 30.000 Beschäftigte an den vier Kliniken betroffen sind. Die Ärzt:innen fallen unter den Tarifvertrag Ärzte Länder, das wissenschaftliche Personal als Landesbeschäftigte unter die Tarifbestimmungen des Landes.
stv. Geschäftsführer