Notkarte für ArbeitnehmerInnen
Für den Fall "Ach kommen Sie doch mal bitte zu mir ins Büro"
- Vor dem Gespräch herausfinden, worum es geht
- Auf keinen Fall alleine zu dem Gespräch gehen.
- Sie haben das gesetzliche Recht, zu Ihrem Gespräch mit dem Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied Ihres Vertrauens hinzuzuziehen.
- Wenn das Betriebsratsmitglied Ihres Vertrauens gerade nicht anwesend ist, Verschiebung des Gesprächs verlangen (§ 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2, § 84 Abs. 1 Satz 2, § 85 Betriebsverfassungsgesetz).
- Im Gespräch selbst in aller Ruhe die Aussagen der Gegenseite zur Kenntnis nehmen, ggf. handschriftlich notieren.
- Bei Vorwürfen keinesfalls sofort verbindliche Erklärungen abgeben, auch wenn das vom Arbeitgeber verlangt wird, sich nicht auf lange Diskussionen einlassen, nichts zugeben, sondern in aller Ruhe erklären, dass man/frau die Einschätzung des Arbeitgebers nicht teilt. Bedenkzeit verlangen!
- Nichts unterschreiben!
- Gehen Sie danach sofort zum Betriebsrat und stellen Sie ihm den Sachverhalt noch mal aus Ihrer Sicht dar.
- Geht es um die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses - sofort Ihre Gewerkschaft ver.di anrufen!