(28.1.2015) Mit großer Enttäuschung nehmen wir die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mannheim zur Kenntnis, das dem Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim, Kammern Heidelberg nicht folgt und die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung gegen den langjährig beschäftigten Betriebsratsvorsitzenden Torsten Wacker ersetzt.
„Wir haben die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis zu nehmen, halten sie jedoch nicht für richtig," so Peter Erni, Geschäftsführer von ver.di Rhein-Neckar.
Nach wie vor sind wir der Auffassung, der Vorsitzende des Betriebsrats bei der Volksbank Kraichgau, darf nicht gekündigt werden, weil hierfür keine ausreichenden Gründe vorliegen. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts schwächt Betriebsräte, weil sie vermittelt, der besondere Schutz für Mandatsträger sei nur bedingt wirksam. Wir werden uns jetzt mit unseren Kolleginnen und Kollegen, sowie mit allen Beteiligten über das weitere Vorgehen beraten. Nach Vorliegen der Urteilsbegründung werden wir über das weitere juristische Vorgehen entscheiden. Torsten Wacker und unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Volksbank Kraichgau haben unsere uneingeschränkte Unterstützung.
Am 28. Januar findet die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht statt
Die Auseinandersetzung zwischen der Volksbank Kraichgau und Torsten Wacker, dem Vorsitzenden des Betriebsrates, geht weiter. Trotz umfänglicher Einigungsversuche hat die Bank gegen ein Urteil der Kammern Heidelberg des Arbeitsgerichts Mannheim, das die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden für unzulässig erklärte, Berufung eingelegt.
Für Torsten Wacker und sein gesamtes Umfeld ist das Verhalten der Bank eine Enttäuschung. Peter Erni, Geschäftsführer von ver.di Rhein-Neckar: „Wir stellen uns die Frage, um was es hier im Kern eigentlich geht. Nach dem erstinstanzlichen Urteil wäre es für die Bank ein Leichtes gewesen, handwerkliche Fehler einzuräumen und das Urteil zu akzeptieren.“
Die Bank wirft Torsten Wacker vor, sich durch die Eintragung seiner Beraterkennung bei online-Geschäften einen finanziellen Vorteil verschafft zu haben. ver.di vermutet jedoch weiterhin politische Gründe. Immerhin ist der Betriebsrat der Volksbank einer der wenigen bundesweit, der sich gegen die Einführung des mit den Verbänden DHV und DBV abgeschlossenen Tarifvertrages wehrt.
„Der Einsatz in dieser Auseinandersetzung ist ungleich,“ betont Erni, „immerhin geht es für Torsten Wacker um seine Existenz“. Torsten Wacker ist seit über 30 Jahren bei der Volksbank beschäftigt. Er hat dort mit 16 Jahren seine Ausbildung begonnen und sich seitdem nichts zu Schulden kommen lassen. Jahrelang hat er sich vehement für das Wohl der Beschäftigten eingesetzt.
Bundesweit haben sich in den letzten Monaten unzählige Kolleginnen und Kollegen mit Torsten Wacker solidarisiert. Tausende von Postkarten wurden an den Vorstand geschickt. „Die Kündigung eines aufrechten Betriebsrates wie Torsten Wacker können wir als ver.di nicht widerspruchslos zulassen,“sagt Leni Breymaier, Landesleiterin von ver.di Baden-Württemberg. „Es kann nicht sein das solche Beispiele Schule machen, schon gar nicht im genossenschaftlichen Bankensektor, der eigentlich ganz anderen Idealen verpflichtet ist.“
Die Verhandlung findet am 28. Januar 2015 um 10 Uhr im Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – E7, 21, 68159 Mannheim voraussichtlich im Sitzungssaal 2 (Zimmer 228, 2. OG) statt.
Die Auseinandersetzung geht weiter
„Verbohrt und voller ignoranter Mächtigkeit“ nennt Peter Erni die Entscheidung des Vorstands der Volksbank Kraichgau. Die Bank legte inzwischen Berufung gegen ein Urteil der Heidelberger Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim ein. Trotz umfänglicher Bemühungen in den Tagen vor dem Ablauf der Berufungsfrist sahen sich die Banker nicht in der Lage über ihren Schatten zu springen und die erstinstanzliche Entscheidung zu akzeptieren.
Für Torsten Wacker und sein gesamtes Umfeld ist das Verhalten der Bank, allen voran der Vorstandssprecher Böhler, eine Enttäuschung. Zugleich wollen die Kolleginnen und Kollegen ein solches Verhalten nicht hinnehmen und fühlen sich zu weiteren Aktionen ermutigt. Diese Aufforderung zu Widerständigkeit spüren offenbar Viele. Schon heute liegen uns Zusagen und Hilfsangebote vieler Kolleginnen und Kollegen vor, die bei zukünftigen Aktionen unterstützen wollen. Ein gutes Gefühl!
Das erkennende Gericht kam eindeutig zu der Auffassung, die Bank habe die zur wirksamen Kündigung einzuhaltende Frist von zwei Wochen seit Bekanntwerden eines Vorwurfs nicht eingehalten. Vor dem Hintergrund dieses Urteils wäre es ein Leichtes für die Bank gewesen, handwerkliche Fehler einzuräumen und das Urteil zu akzeptieren.
Nein, die Bank bleibt stur!
Von allen Beteiligten hat es Signale gegeben, dass eine Einigung möglich sei. Die Bank bleibt stur! Worum geht es hier? Wer darf sein Gesicht nicht verlieren? Wer muss Recht behalten? Wer hat sich vielleicht zu weit aus dem Fenster gelehnt?
Für Torsten Wacker geht es weiterhin um seine Existenz. Der Einsatz in dieser Auseinandersetzung ist ungleich. Die einen zahlen mit Schrammen am Ego und der andere bezahlt mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes. Hier spielt Goliath gegen David. Das muss ein Ende finden. Wir werden unsere Bemühungen, die Dinge in die richtige Richtung zu lenken, fortsetzen, und weiterhin gilt: „Hände weg von Torsten Wacker“. Die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht erwarten wir im ersten Kalendervierteljahr 2015.
(29.9.2014) Das Arbeitsgericht Mannheim, Kammern Heidelberg hat am 29. September verkündet, dass die Zustimmung zur Kündigung von Torsten Wacker nicht ersetzt wird. Das Arbeitsgericht begründet seine Entscheidung wesentlich damit, dass die im § 626 BGB vorgesehene Frist nicht eingehalten wurde. Ein Arbeitgeber muss bei einer außerordentlichen Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden der zur Kündigung berechtigenden Tatsachen die Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer aussprechen. Das erkennende Gericht war der Auffassung, dass dem Arbeitgeber die wesentlichen Tatsachen schon so frühzeitig bekannt waren, dass er früher hätte handeln können. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemittteilung des Arbeitsgerichts.
"Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichtes, das dem Schutz des Betriebsrates einen hohen Stellenwert einräumt. Nur wenn Betriebsräte im Konfliktfall durch Recht und Gesetz vor dem "Rauswurf" geschützt sind, kann Demokratie im Betrieb gelebt werden", so Peter Erni, ver.di-Geschäftsführer. "Wir sind erleichtert, dass unserem Kollegen Torsten Wacker eine große Last von den Schultern genommen ist. In diesem Zusammenhang danken wir allen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit Torsten solidarisch gezeigt haben. Die Solidarität für Torsten kam aus der Region, der Bundesrepublik und in den letzten Wochen auch aus dem nahen und fernen Ausland. Wir gehen davon aus, dass diese Entscheidung des Arbeitsgerichts dazu geeignet ist, den Weg für einen Einigung in dieser Sache zu ebnen."
Am Donnerstag, 4. September um 09:15 Uhr fand die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Mannheim – Kammern Heidelberg – statt.
Es ist 10 Minuten nach 9 Uhr. Der Gerichtssaal ist brechend voll. Rund 70 Kolleginnen und Kollegen sind gekommen, um Torsten Wacker zu unterstützen. Der Betriebsratsvorsitzende, der seit Februar diesen Jahres unter Kündigungsdrohung steht betritt den Saal und will zu seinem Platz, da brandet Beifall auf und alle unsere Kolleginnen und Kollegen machen mit. Offensichtlich war der Beifall für Torsten auch im Beratungszimmer der Kammer zu hören, denn sogleich erscheint die Vorsitzende um uns zu sagen, dass die Verhandlung gleich beginne und dass während der Verhandlung keine Meinungsbekundungen, gleich welcher Art, gewünscht sind. Es solle ein ruhiger und würdiger Rahmen sein, in dem die Verhandlung stattfindet. Die Vorsitzende Richterin führt ein und erklärt den Parteien und dem Publikum, dass besonders zu prüfen sei, inwieweit tatsächlich ein Verhalten vorliege, welches eine fristlose Kündigung rechtfertige und ob die obligatorische 14 Tagesfrist eingehalten war. Weiterhin sei zu prüfen, inwieweit der Betriebsrat umfassend angehört wurde. Das Gericht nimmt Stellungnahmen beider Parteien entgegen und nach einer Stunde sind alle Argumente ausgetauscht. Auch auf mehrfache Nachfrage des Gerichts ist eine Einigung nicht möglich. So zieht sich die Kammer zur Beratung zurück. Ein Verkündungstermin ist bestimmt auf den 29. September 2014. Solange müssen wir, vor allem aber Torsten Wacker, die Anspannung ertragen!
Nikolaus Landgraf, der Vorsitzende des DGB in Baden-Württemberg sagte gestern dem von Kündigung bedrohten Betriebsratsvorsitzenden der Volksbank Kraichgau, Torsten Wacker, seine Unterstützung zu. Es könne nicht sein, so Landgraf, dass Tarifkonflikte auf dem Rücken gewählter und durch das Gesetz geschützter Betriebsräte ausgetragen werden. Der DGB Vorsitzende forderte die Volksbank Kraichgau auf zu den „Guten Sitten“ zurückzukehren und von ihrer Kündigungsabsicht abzulassen.
Rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren einer Einladung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zu einem Unterstützerabend gefolgt. In Wiesloch in einem bekannten, zur Gaststube umgebauten Gewölbekeller, namens „Die Note“ trafen sich die Unterstützer und Unterstützerinnen, unter ihnen Lothar Binding, der SPD Bundestagsabgeordnete und Cordula Becker, die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD. Viele Beschäftigte der Volksbank sowie Betriebsräte und Personalräte aus der Region Rhein-Neckar waren ebenfalls zu Veranstaltung erschienen. Peter Erni, der Geschäftsführer von ver.di in der Region begrüßte Nikolaus Landgraf und dankte für dessen Unterstützung. Erni ließ keinen Zweifel daran, dass man Torsten Wacker auch zukünftig unterstützen werde, weil man nicht zulassen wolle, dass einem Betriebsratsvorsitzenden mit der Kündigung gedroht werde. „Wir machen das für Torsten und für jeden anderen Betriebs –oder Personalrat, der unberechtigt angegriffen wird.“ Cordula Becker, die AfA-Vorsitzende des Landkreises, erklärte ihr Engagement für Torsten Wacker aus eigener Betroffenheit. Cordula Becker stand als Betriebsratsvorsitzende von IKEA in Walldorf vor Jahren selbst unter Kündigungsdrohung. Eine Kündigung konnte damals abgewendet werden.
Torsten Wacker bedankte sich für die bisher gezeigte Solidarität. Tausende von Postkarten aus der ganzen Bundesrepublik seien bei der Volksbank eingegangen und rund 1500 Unterstützer und Unterstützerinnen hätten sich auf einer Solidaritätsseite im Internet eingetragen. Bei einer Aktion, bei der sich Menschen mit Torsten Wacker fotografieren lassen seien unzählige Fotos zustande gekommen, unter anderem unterstützt auch der stv. Ministerpräsident, Nils Schmid, den Betriebsratsvorsitzenden.
Torsten Wacker, der Betriebsratsvorsitzende der Volksbank Kraichgau war im Februar dieses Jahres mit einer fristlosen Kündigung bedroht worden. Der Betriebsrat widersprach der Kündigung, so dass die Volksbank beim Arbeitsgericht Heidelberg die Zustimmung zur Kündigung einholen muss.
In dem Verfahren ist Termin bestimmt auf den 4. September um 09:15 Uhr. Nach Auffassung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft wird Torsten Wacker, der seit 33 Jahren im Unternehmen ist, zu Unrecht vorgeworfen er habe Provisionsbetrug begangen.
Die Gewerkschaft vermutet vielmehr einen tarifpolitischen Hintergrund für das Kündigungsbegehren der Volksbank. Der Verband der Volksbanken will seit Jahren keine Tarifverträge mehr mit ver.di abschließen. Alternativ hat man mit Kleinstge-werkschaften wie dem Deutschen Handlungsgehilfen Verband oder dem Deutschen Bankgehilfen Verband, niveautiefere Verträge abgeschlossen. Hiergegen setzte sich der Betriebsrat der Volksbank Kraichgau mit betriebsrätlichen Mitteln zur Wehr. Sollte der Betriebsrat am Ende erfolgreich sein, so kann das ehebliche finanzielle Auswirkungen für die Bank haben. Dies, so vermutet ver.di, wird den Verantwortlichen bei der Volksbank ein Dorn im Auge sein.
Die Veranstaltung in Wiesloch endete mit dem gemeinsamen Appell: „Hände weg von Torsten Wacker!“
Große Unterstützung durch viele Kolleginnen und Kollegen
Torsten Wacker, der Betriebsratsvorsitzende der Volksbank Kraichgau, der von seinem Vorstand gekündigt werden soll, war bei der ersten Gerichtsverhandlung nicht alleine.
Rund 50 Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Banken und Versicherungen waren gekommen um den Kollegen zu unterstützen. Viele mussten stehen, weil das Arbeitsgericht Heidelberg auf so viel öffentliches Interesse nicht eingerichtet ist.
Der Versuch der Vorsitzenden Richterin die Parteien zu einem Kompromiss zu bewegen war, wie zu erwarten nicht erfolgreich. Das Verfahren wird Ende Juni oder Anfang Juli 2014 fortgesetzt.
Wir werden in unseren Bemühungen Torsten Wacker zu unterstützen nicht nachlassen.
ver.di vermutet politische Gründe hinter dem Kündigungsbegehren
Die für das Gebiet um Wiesloch und Sinsheim zuständige Volksbank Kraichgau beabsichtigt den dortigen Betriebsratsvorsitzenden, Torsten Wacker, zu kündigen. Der seit 33 Jahren dort beschäftigte Betriebsratsvorsitzende soll sich einen Vorteil von etwa 450 €, im Zusammenhang mit Provisionszahlungen, verschafft haben. Der Betriebsrat hat der außerordentlichen Kündigung nicht zugestimmt. Ein Hausverbot konnte bereits abgewendet werden, nachdem ver.di Rhein-Neckar eine Strafanzeige wegen der Behinderung der Betriebsratsarbeit angekündigt hatte. Die Volksbank will jetzt die nicht erteilte Zustimmung zur Kündigung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Die Gewerkschaft ver.di vermutet hinter der Aktion den Versuch, einen wehrhaften und starken Betriebsrat in der Region mundtot zu machen und kündigt an, ihren Kollegen bei den anstehenden Auseinandersetzungen zu unterstützen.
Die Volksbank Kraichgau beschäftigt rund 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Bank ist zuständig für Wiesloch, Sinsheim und noch jede Menge Land um die beiden Städte herum. Wie in jeder ordentlichen Bank gibt es einen Betriebsrat. Bei unserer Volksbank Kraichgau gibt es jede Menge ver.di Mitglieder und einen starken und Betriebsrat mit einem starken Führungsteam an der Spitze. Torsten Wacker ist der Vorsitzende des Betriebsrats und zu 80% von der Arbeit freigestellt, zu 20% arbeitet er als Wertpapierberater. Torsten ist bereits seit 33 Jahren bei der Volksbank beschäftigt Anfang Februar legt der Vorstand der Bank dem Betriebsrat eine Anhörung zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden vor, denn er soll betrogen haben und sich damit einen Vorteil von rund 450€ verschafft haben. Der Betriebsrat hat dem Antrag zur außerordentlichen Kündigung nicht zugestimmt und steht voll und ganz hinter der dem Betriebsratsvorsitzenden und ist vor allem von dessen Unschuld uneingeschränkt überzeugt. Die Bank hat inzwischen einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats beim Arbeitsgericht Mannheim, Kammern Heidelberg gestellt.
Ein zunächst durch die Bank ausgesprochenes Hausverbot ist inzwischen zurückgenommen worden, nachdem ver.di Rhein-Neckar eine Strafanzeige wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit angedroht hatte.
Hinter dem rücksichtlosen und unangemessen harten Vorgehen der Volksbank steckt nach der Einschätzung von ver.di Rhein-Neckar ein ganz anderes Thema. Der Betriebsrat der Volksbank Kraichgau ist einer von zwei Betriebsräten bundesweit, der ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht führt, mit dem die Rechtmäßigkeit der Anwendung eines Tarifvertrages bestritten wird, die der Arbeitgeberverband mit den Verbänden DBV (www.dbv-gewerkschaft.de) und DHV (www.dhv-cgb.de) abgeschlossen hat. Das besondere an unserem Betriebsrat ist, dass er vor dem LAG Mannheim erstritten hat, das der ver.di Tarifvertrag weiter angewandt werden muss, bis zwischen Volksbank Kraichgau und dem Betriebsrat ein betriebliches Eingruppierungssystem verhandelt und abgeschlossen wurde. Der Betriebsart betreibt seit der Entscheidung die Aufnahme von Verhandlungen, was die Bank jedoch ablehnt. Unser Betriebsrat ist kurz davor zu beweisen, dass man sich standhaft und konsequent gegen die Politik eines ganzen Arbeitgeberverbandes erfolgreich zur Wehr setzen kann. In diesem Moment taucht Mitte Januar ein Anwalt des Arbeitgeberverbandes in der Betriebsversammlung auf und erklärt umfassend und offensichtlich emotional sehr engagiert die Position des Verbandes. Wenig später und kurz vor der anstehenden Betriebsratswahl wird dem Betriebsratsvorsitzenden Betrug vorgeworfen. Dieses Vorgehen weist deutliche Ähnlichkeiten zu einem bekannten Fall bei der Volksbank Ludwigsburg auf an dem der bundesweit bekannte Rechtsanwalt Naujoks beteiligt war.
Die Volksbank Kraichgau wirbt mit dem Slogan „Vorn sein mit und für die Menschen“. Für Torsten Wacker ist „Vorn sein mit und für die Menschen“ gerade sehr anstrengend geworden. Torsten braucht unsere Unterstützung in dieser offensichtlich mit ungleichen Mitteln geführten Auseinandersetzung.