In: express 1/2 2018
Ein Kollege, Genosse, Weggefährte ist tot.
Mit 70 Jahren ist am 21. Februar 2018 Wolfgang Stather gestorben. Wolfgang hat Anfang der 1970er Jahre mit Studienfreunden in Heidelberg die erste, noch heute bestehende Anwaltskanzlei gegründet, die nur abhängig Beschäftigte, Betriebsräte und Gewerkschaften vertritt. Die Gründer stammten aus dem undogmatisch antiautoritären Teil der Heidelberger Studentenbewegung. Der Gründung der ML-Gruppen wie dem KBW, der in Heidelberg/Mannheim einen großen Rückhalt und Einfluss hatte, sowie den DKP-Gliederungen setzte die sogenannte Spontiszene und ab 1973/74 das ISZ (Initiative Sozialistisches Zentrum; es galt als und war die regionale Ausprägung des SB, des Sozialistischen Büros) einen beachtlichen Widerpart entgegen. Die Ideen von Selbstorganisation und Selbstverwaltung statt Parteistrukturen prägten zahlreiche Initiativen in den politischen, kulturellen und sozialen Milieus Heidelbergs und seiner Umgebung. Es gibt wohl kaum eine dieser Initiativen, die im Laufe der Jahre nicht Wolfgang Stather um Rat, Vermittlung oder juristischen Beistand bat.
Wolfgang stand von Anfang an für diesen Weg einer gesellschaftlichen und persönlichen Emanzipation. »Nicht nach Köpfen, sondern nach Interessen organisieren«, diese in der Zeitschrift links, die bei vielen, nicht unbedingt allen Antiautoritären in Heidelberg als theoretisches ›Organ des SB‹ galt, publizierte Rede von Oskar Negt prägte lange die politische Haltung und das Selbstverständnis von undogmatisch Aktiven, gerade auch die Aktivitäten, in die Wolfgang sich einbinden ließ.
Wolfgang hatte sich noch als Student in die Jugendbildungsarbeit des DGB als Teamer eingebracht. Teile seines juristischen Referendariats absolvierte er in Rechtsstellen des DGB in Baden-Württemberg. Gewerkschaftliche Bildungsarbeit war und blieb fast 50 Jahre eines der Felder, in die wir viel Energie, Wissen und Hoffnung einbrachten. Wir – das waren vor allem Wolfgang, Aike Blechschmidt und ich – gründeten den Arbeitskreis Arbeiterbildung Mannheim/Heidelberg. In der Bildungsarbeit Aktive und solche, die es werden wollten, weil sie darin auch eine politische Perspektive sahen, diskutierten und reflektierten unsere Erfahrungen in der Bildungsarbeit von DGB, IG CPK und HBV. Wir beachteten die Debatten der Gewerkschaften in Italien (Bruno Trentin) und Frankreich (André Gorz), die Diskussionen vor allem in der CGT und CFDT in der Frage der Betriebsbesetzungen und in Portugal nach der Nelkenrevolution. Die besetzte Uhrenfabrik LIP in Besançon stand nicht nur als Papier im Bücherbrett; bei unseren Fahrten nach Frankreich (Stichworte: Larzac, Okzitanien) war LIP eine beliebte Zwischenstation. Deren in Selbstverwaltung produzierte Uhren wurden neben den Gauloises und Gitanes zu bevorzugten »Grenzübertrittsobjekten«. In dieser Zeit wurden auch die Kontakte zum express und zum Info Arbeiterbildung des SB enger. So produzierten wir 1973 im Büro von Wolfgang Stather – er war 1973-75 Leiter des Collegium Academicum, einem als Institut der Heidelberger Uni selbstverwalteten Studentenwohnheim – eine vierseitige express-Beilage über die spontanen Streiks 1973 in der Region Mannheim/Heidelberg. In dieser Zeit hatte übrigens auch die gern, von den vielen Gegnern allerdings meist missmutig gelesene Sponti-Zeitung Carlo Sponti ihre Redaktion in diesem Büro.
Wie waren wir stolz, als unsere betriebsnahe Bildungsarbeit für die HBV in Kaufhäusern Mannheims Früchte trug. 1973 hatte eine bei den BR-Wahlen 1972 erstmals gewählte Generation von Aktiven den Aufbau von Vertrauensleuten angeregt. Unsere Kenntnisse als Volkswirte und Juristen waren gefragt. Gefragt von Jüngeren, die sich oft als einzelne oder als Azubi-Gruppe an der Studentenbewegung orientiert hatten, und von Älteren, die von Willi Brandts »Mehr Demokratie wagen« und »Demokratie in die Betriebe« bewegt waren. Sie wollten von uns wissen, wo in den Bilanzen der Warenhauskonzerne Kaufhof, Horten, Hertie die von ihnen erarbeiteten Gewinne versteckt waren. Sie wollten ihre Arbeitsbedingungen und wie sie diese verbessern könnten, diskutieren. Diese Betriebsgruppenabende fanden nach Ladenschluss statt, der damals gesetzlich noch auf 18.30 Uhr begrenzt war. Und 1978 war es soweit. Zum ersten Mal streikte bei Kaufhof und Horten der überwiegende Teil des Verkaufs- und Kulissenpersonals.
Zeitgleich zu dieser betriebsnahen Bildungsarbeit organisierte vor allem Wolfgang für die Betriebsräte und Jugendvertretungen ein systematisches Bildungsprogramm. Teamer und Referenten waren Anwälte aus der Kanzlei, in der er zusammen mit Kollegen arbeitete, aber auch Ökonomen, Daten- und Arbeitsschutzfachleute mit ihren Spezialkenntnissen. Ansatzpunkte für diese Seminarthemen waren neben dem Grundwissen für neugewählte BR-Mitglieder immer auch gesellschaftliche Ereignisse. So führten die umstrittene Volkszählung 1987 und das diesbezügliche Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu zahlreichen Initiativen von Betriebsräten über Datenschutz in den Betrieben. Die Einführung neuer Technologien wie EDV-gesteuerten Warenwirtschaftssystemen oder von Systemen der Deckungsbeitragsrechnungen blieb nicht unhinterfragt – und zog Regelungen zur Überwachung des Verhaltens und möglicher Kontrolle der Leistungen nach sich. Überhaupt war es eine der großen Fähigkeiten Wolfgangs, Alltägliches juristisch zu erfassen und zu erklären. Dekonstruktion und Rekonstruktion der Alltagserfahrungen ebenso wie des Rechts, Übersetzung und Handhabbarmachung für die Interessen der abhängig Beschäftigten, Mut machen und in Widersprüchen handeln zu können, zumindest: es zu versuchen, prägten die Seminare. Dies gepaart mit Empathie und Zuneigung, Wissen und Hartnäckigkeit ließen ihn zum geachteten und geschätzten »Liebling der Betriebsräte« werden.
»Bei den Arbeitgebern war er gleichermaßen geachtet wie gefürchtet, bei Richtern hoch angesehen.« (Mannheimer Morgen, 27. Februar 2018) Das ging so weit, dass mich als HBV-Gewerkschaftssekretär im Laufe der Jahre zwei Geschäftsführer von Kaufhäusern fragten, ob ich ihnen bei Bedarf »Ihren Anwalt, Herrn Stather« zu ihrer Vertretung vermitteln könnte. Sie waren ja oft von ihren Betriebsräten mit diesem »Herrn Stather« konfrontiert worden. Vor Arbeitsgerichten, aber auch in betrieblichen Einigungsstellen, wo »die Herren Geschäftsführer« keinen Anwalt mehr vorschicken konnten, sondern sich auch selbst mit und vor den Vertretern des Betriebsrates mit dessen Unterstützern, aber auch vor Vertretern ihrer Konzernzentrale streiten mussten. In solchen Situationen wird auch deutlich, was Empowerment real bedeuten kann. In den wesentlichen Betrieben des Einzel- und Großhandels finden sich in Betriebsvereinbarungen die Spuren von Wolfgang Stather und seinen Kanzlei-Kollegen – bis in die jüngste Zeit. Im Einzelhandel bei Ladenöffnungszeiten von mittlerweile 8-22 Uhr von Montag bis Samstag – das sind 84 Stunden »Betriebslaufzeit« – zusammenhängende Arbeits- und Freizeitsysteme im Interesse der Beschäftigten zu erreichen, bedarf neben der betrieblichen Kenntnisse ziemlich viel Kreativität und Phantasie.
Zergliederung der Betriebe, Unternehmen und Konzerne, begleitet von Out- und Insourcing-Prozessen, Umstrukturierung und Deregulierung der Belegschaften sowie Tarifflucht stellten Betriebsräte und Gewerkschaften seit Mitte der 1980er Jahre vor große Probleme. Bisher haben die Gewerkschaften prinzipiell keine andere Antwort als »soziale Begleitung und Abfederung«, also das Schlimmste verhindern, gefunden. Da, wo ernsthaft nach neuen, anderen Lösungswegen gesucht wurde, war Wolfgang oft involviert. So erarbeitete er mit anderen für den Handel den Vorschlag, den Begriff des Betriebes neu per Tarifvertrag zu definieren. Beispiel: Anfang der 1990er waren in einem Kaufhaus wie Kaufhof oder Hertie bis zu 15 rechtlich selbständig Unternehmen wie das Restaurant ein- bzw. ausgegliedert. Für diese galten andere oder keine Tarifverträge; in der Regel existierten dort auch keine Betriebsräte. Die Idee der HBV in Baden-Württemberg war, dieses Gebäude sowie die für den Kunden und die Immobilienbesitzer offensichtliche Wirtschaftseinheit per Tarifvertrag als neuen Betrieb rechtlich zu definieren; d.h. alle im Gebäude Beschäftigten bilden eine Belegschaft, die dann einen gemeinsamen Betriebsrat wählt und die mit einer Gewerkschaft einen für alle gültigen Tarifvertrag anstrebt – ggf. mit Hilfe der Allgemeinverbindlichkeit. In der HBV konnte zwar auf einem Gewerkschaftstag die für eine solche Lösung notwendige Satzungsänderung zur Ausweitung des HBV-Zuständigkeitsbereiches durchgesetzt werden, die notwendigen tarifpolitischen Schritte wurden jedoch mit Mehrheit in den Kulissen des Apparates verhindert.
Große Erfolge konnte die HBV mit Wolfgang Stather als ihrem Anwalt gegen Arbeitgeber erzielen. So konnte mit ihm seit 1979 die tarifgerechte Eingruppierung der Kassiererinnen in den Verbrauchermärkten und Selbstbedienungswarenhäusern mit zig Klagen vor dem Bundesarbeitsgericht durchgesetzt werden. Es ging und geht dabei um monatlich rund 250 Euro mehr für eine Vollzeitkraft.
Auch die Landesregierung Baden-Württemberg, vertreten durch das Finanzministerium, handelte sich eine krachende Niederlage ein. Das Finanzministerium hatte versucht, in den Spielbanken Baden-Baden und Konstanz in den »Tronc« zu greifen. In den Tronc kommen alle »Trinkgelder«, die die SpielerInnen geben. Aus diesem Tronc werden die Gehälter der Beschäftigten bezahlt, die die Gewerkschaft HBV per Tarifvertrag mit dem Pächter der Spielbank geregelt hat. Ergebnis wären Gehaltskürzungen gewesen. Das Ansehen des siegreichen Anwaltes war für alle Zeiten gesichert.
Wolfgang vertrat die HBV in Mannheim/Heidelberg auch in zahlreichen Arbeitskämpfen. Sechs Wochen Streik 1981 für einen Haus-Tarifvertrag im Duden-Verlag (Bibliographisches Institut), die Schlecker-Kampagne vom November 1994 bis März 1995 mit Regelungen von Arbeitsbedingungen für Betriebsräte, elf Wochen Arbeitskampf mit sieben Wochen Streik gegen Edeka für den Erhalt des Betriebsrates, der neun-monatige Arbeitskampf 2000/2001 für eine Tarifbindung bei Transmedia, einer Konzernfirma der Medienunion, all das waren Arbeitskämpfe, bei denen die Gewerkschaft als Organisation und die Mitglieder im Fokus der Arbeitgeber und ihrer Anwälte standen. Begründet war dies neben spontanen, unangekündigten Streiks in neuen Formen des Arbeitskampfes wie Boykott, Dienst nach Vorschrift, Absenken der Produktivität. Ich bin mir sicher, dass wir einige dieser Auseinandersetzungen ohne Wolfgang so nicht, wenn überhaupt geführt hätten.
Durch den Tod von Wolfgang Stather verlieren viele Aktive der alten sozialen Bewegung Gewerkschaft und der neuen sozialen Bewegungen und Initiativen einen Mut- und Mitmacher, einen Anwalt als Ratgeber und, falls erforderlich, Warner. Seine Ausstrahlung, sein bescheidenes, bei Bedarf entschiedenes Auftreten, seine Solidarität werden wir vermissen. Auch »Gewerkschaftsgrün«, der Zusammenschluss von GewerkschafterInnen in den Grünen, hat einen kompetenten Verfechter von Interessen der Beschäftigten und Arbeitslosen sowie deren Organisationen verloren. Wolfgang war ab 2000 16 Jahre einer der Bundessprecher von Gewerkschaftsgrün.
Anmerkung: Diesen Nachruf habe ich nach fast 50 Jahren immer wieder intensiven, vielfältigen Zusammentuns geschrieben. Dabei werden unsere gemeinsamen, gewerkschaftlichen Aktivitäten im Bereich von Handel, Banken und Versicherungen deutlich. Nicht eingehen konnte ich mangels Detailkenntnissen auf seine Rollen, die er z.B. bei dem jahrelangen Kampf um die Arbeitsplätze bei Alstom/GE in Mannheim, bei der erstmaligen Wahl eines Betriebsrates bei SAP in Walldorf, bei der Zergliederung der Farbwerke Höchst sowie in zahlreichen Forschungseinrichtungen (z.B. der Max-Planck-Institute in Heidelberg, Frankfurt a.M. und Mainz) und Unternehmen hatte – gerade auch in solchen »Betrieben«, die ursprünglich keine gewerkschaftliche und tarifliche Anbindung hatten und in denen Wolfgang auch als ›Türöffner‹ wirkte.
express im Netz unter: www.express-afp.info